Fragen & Antworten
Hier beantworte ich die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Ja. Ich bin als Vertragsbehandler für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung. Sind Sie gesetzlich versichert und hatten in den vergangenen zwei Jahren keine Psychotherapie auf Kosten der Krankenkasse, wird die Genehmigung in der Regel erteilt.
Zuzahlungen fallen für Sie nicht an. Auch Privatpatientinnen und Privatpatienten sind willkommen.
Was muss ich zur ersten Stunde mitbringen?
Bringen Sie bitte Ihre Krankenversichertenkarte mit. Eine Überweisung brauchen Sie nicht, Sie können direkt zu mir kommen.
Wie läuft die erste Stunde ab?
Zuerst erledigen wir ein paar Formalitäten: Ich lege Ihre Daten an und lese Ihre Versichertenkarte ein. Außerdem bekommen Sie eine kurze Vereinbarung, die auch regelt, wie wir mit kurzfristig abgesagten Terminen umgehen. Dazu beantworte ich gern Ihre Fragen.
Dann nehme ich mir Zeit für Sie: Sie schildern mir Ihr Anliegen, und wir schauen gemeinsam, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Am Ende ist Raum für Ihre Fragen zum Ablauf.
In der zweiten Stunde erhalten Sie von mir einen Konsiliarbericht, den Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt ausfüllt. Er wird für den Antrag bei der Krankenkasse benötigt. Eine ärztliche Erlaubnis für die Therapie brauchen Sie dafür nicht.
Wie geht es danach weiter?
Wenn wir uns für die Zusammenarbeit entscheiden, vereinbaren wir einen festen Termin pro Woche, jeweils am selben Tag zur selben Zeit. Wir legen ihn nach Ihren und meinen Möglichkeiten fest. In meiner Praxis findet ausschließlich Einzeltherapie statt, keine Gruppentherapie.
Können Sie mir helfen?
Ich bin gut ausgebildet und habe viel Erfahrung. Wenn wir eine psychische Erkrankung festgestellt haben, lässt sie sich häufig gut behandeln. Eine Erfolgsgarantie gibt es jedoch nicht. Der Verlauf hängt von der Art der Erkrankung ab und in besonderem Maße von Ihrer Veränderungsbereitschaft und Ihren Möglichkeiten.
Wie lange muss ich auf einen Termin warten?
Leider nicht kurz. Die Nachfrage ist hoch, und Sie müssen sich auf mehrere Monate Wartezeit einstellen. Das ist in der ambulanten Psychotherapie leider überall so.
Der Grund: Eine Sitzung dauert fast eine Stunde, und Patientinnen und Patienten kommen meist wöchentlich über längere Zeit. Ich darf höchstens acht Termine pro Tag anbieten und kann deshalb weit weniger Menschen behandeln, als Sie es von einer Hausarztpraxis kennen. Sofern die Warteliste nicht gerade geschlossen ist, kann ich Ihnen einen Platz anbieten und Ihnen sagen, womit Sie ungefähr rechnen müssen. Im Wartezimmer müssen Sie dafür nie lange sitzen: Die Stunde beginnt immer pünktlich.
Sind Videosprechstunden möglich?
Videosprechstunden können durchgeführt werden. Es wird jedoch keine Therapie ausschließlich in Videosprechstunden durchgeführt.
Diese Möglichkeit nutzen wir vorwiegend, wenn Sie in irgendeiner Weise durch Verkehrsprobleme, Kinderbetreuung oder leichte Erkrankungen verhindert sind, in die Praxis zu kommen.
Was kann ich tun, wenn es mir jetzt sehr schlecht geht?
Eine Notfallversorgung kann ich leider nicht leisten. Bitte wenden Sie sich in akuten Krisen an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, bei Lebensgefahr an den Notruf 112. Auch Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie können Sie kurzfristig versorgen und Ihnen zum Beispiel mit einem Medikament helfen. In Essen können Sie sich außerdem an die Selbsthilfe-Beratung der Wiese e.V. wenden.